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   OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2016 - 10 A 11093/15   

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OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2016 - 10 A 11093/15 (https://dejure.org/2016,22575)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.01.2016 - 10 A 11093/15 (https://dejure.org/2016,22575)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Januar 2016 - 10 A 11093/15 (https://dejure.org/2016,22575)
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2016 - 1 A 1278/16

    Vergleichbarkeit des Dienstpostens eines Systemoperators Wärmebildgerät bei der

    Diese Argumentation könne auch nicht als fiktiv und unerheblich abgetan werden, wie es das OVG Rheinland Pfalz in seinem Beschluss vom 8. Januar 2016 - 10 A 11093/15.OVG - getan habe.

    So zu einem identischen Vorbringen schon OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Januar 2016- 10 A 11093/15.OVG -, n. v., BA S. 2 f.; dem folgend: VG Lüneburg, Urteil vom 16. März 2016- 1 A 110/15 -, n. v., UA S. 13, An dieser Bewertung ändert sich auch nichts dadurch, dass die in Rede stehende Besoldungsregelung abstrakt-genereller Natur ist.

    So zu einer wortgleichen, nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO aufgeworfenen Rechtsfrage schon OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Januar 2016- 10 A 11093/15.OVG -, n. v., BA S. 4.

    So zu einem identischen Vorbringen schon OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Januar 2016- 10 A 11093/15.OVG -, n. v., BA S. 4.

    So zu einem identischen Vorbringen schon OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. Januar 2016- 10 A 11093/15.OVG -, n. v., BA S. 5.

  • VG München, 13.12.2016 - M 21 K 15.1447

    Streichung der Stellenzulage für Systemoperatoren für Wärmebildgeräte in

    Die Kammer verweist insofern auf das den Beteiligten bekannte ausführlich und überzeugend begründete Urteil des VG Koblenz vom 14. Oktober 2015 (2 K 307/15.KO - juris Rn. 27 ff., bestätigt durch OVG RhPf, B.v. 8.1.2016 - 10 A 11093/15 - juris; so auch VG Köln; U.v. 28.4.2016 - 15 K 2175/15, bestätigt durch OVG NW, B.v. 6.7.2016 - 1 A 1278/16 - juris).

    Nachträglichen Entwicklungen ist im Rahmen einer Anpassung entsprechender besoldungsrechtlicher Vorschriften Rechnung zu tragen (OVG RhPf, U.v. 8.1.2016 a.a.O. - juris Rn. 3; OVG NW, U.v. 6,7,2016 a.a.O. - juris Rn. 8).

    Der von der Klägerseite angestellte Vergleich zwischen sonstigen ständigen Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen in der Bundeswehr und solchen in der Bundespolizei leidet insofern vor allem daran, dass die Funktion eines Systemoperators Wärmebildgerät bei der Bundeswehr unstreitig nicht in identischer Form installiert ist (vgl. dazu auch VG Koblenz, U.v. 14.10.2015 a.a.O. - juris Rn. 37; OVG RhPf, U.v. 8.1.2016 a.a.O. - juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.390

    Wegfall der Stellenzulage (sog. Fliegerzulage) für sonstige ständige

    Bereits die mit der besonderen Gefährdungslage militärischer Flüge verbundene Gefahrensituation ist dabei ein tragfähiger Grund für eine Differenzierung zwischen "sonstigen ständigen Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen" im bundespolizeilichen und militärischen Bereich (BVerwG, B.v. 25.8.2017 - 2 B 40.17 - juris Rn. 10; ebenso VG Koblenz, U.v. 14.10.2015 - 2 K 307/15.KO - juris Rn. 38; OVG RhPf, B.v. 8.1.2016 - 10 A 11093/15 - juris Rn. 4).

    Denn es ist zu sehen, dass der Besoldungsgesetzgeber im Rahmen seines insoweit weiten Gestaltungsspielraums (BVerwG, B.v. 25.8.2017 - 2 B 40.17 - juris Rn. 9) legitimer Weise auf eine typisierende Betrachtung des Ernstfalls militärischer Einsätze abstellen durfte (vgl. OVG RhPf, B.v. 8.1.2016 - 10 A 11093/15 - juris Rn. 4).

    Soweit die Antragsbegründung dem verwaltungsgerichtlichen Argument, die Funktion eines Systemoperators Wärmebild sei bei der Bundeswehr nicht in identischer Form installiert, entgegenhält, ein derartiger Dienstposten könne jederzeit installiert werden, stellt dies lediglich eine fiktive Argumentation dar, die für die Beurteilung der aktuellen Rechtsposition des Klägers nicht maßgeblich ist und schon deshalb ins Leere geht (OVG RhPf, B.v. 8.1.2016 - 10 A 11093/15 - juris Rn. 3).

  • VG München, 13.12.2016 - M 21 K 15.1446

    Streichung der Stellenzulage für Systemoperatoren für Wärmebildgeräte in

    Die Kammer verweist insofern auf das den Beteiligten bekannte ausführlich und überzeugend begründete Urteil des VG Koblenz vom 14. Oktober 2015 (2 K 307/15.KO - juris Rn. 27 ff., bestätigt durch OVG RhPf, B.v. 8.1.2016 - 10 A 11093/15 - juris; so auch VG Köln; U.v. 28.4.2016 - 15 K 2175/15, bestätigt durch OVG NW, B.v. 6.7.2016 - 1 A 1278/16 - juris).

    Nachträglichen Entwicklungen ist im Rahmen einer Anpassung entsprechender besoldungsrechtlicher Vorschriften Rechnung zu tragen (OVG RhPf, U.v. 8.1.2016 a.a.O. - juris Rn. 3; OVG NW, U.v. 6,7,2016 a.a.O. - juris Rn. 8).

    Der von der Klägerseite angestellte Vergleich zwischen sonstigen ständigen Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen in der Bundeswehr und solchen in der Bundespolizei leidet insofern vor allem daran, dass die Funktion eines Systemoperators Wärmebildgerät bei der Bundeswehr unstreitig nicht in identischer Form installiert ist (vgl. dazu auch VG Koblenz, U.v. 14.10.2015 a.a.O. - juris Rn. 37; OVG RhPf, U.v. 8.1.2016 a.a.O. - juris Rn. 3).

  • VG München, 13.12.2016 - M 21 K 15.1828

    Streichung der Stellenzulage für Systemoperatoren für Wärmebildgeräte in

    Die Kammer verweist insofern auf das den Beteiligten bekannte ausführlich und überzeugend begründete Urteil des VG Koblenz vom 14. Oktober 2015 (2 K 307/15.KO - juris Rn. 27 ff., bestätigt durch OVG RhPf, B.v. 8.1.2016 - 10 A 11093/15 - juris; so auch VG Köln; U.v. 28.4.2016 - 15 K 2175/15, bestätigt durch OVG NW, B.v. 6.7.2016 - 1 A 1278/16 - juris).

    Nachträglichen Entwicklungen ist im Rahmen einer Anpassung entsprechender besoldungsrechtlicher Vorschriften Rechnung zu tragen (OVG RhPf, U.v. 8.1.2016 a.a.O. - juris Rn. 3; OVG NW, U.v. 6,7,2016 a.a.O. - juris Rn. 8).

    Der von der Klägerseite angestellte Vergleich zwischen sonstigen ständigen Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen in der Bundeswehr und solchen in der Bundespolizei leidet insofern vor allem daran, dass die Funktion eines Systemoperators Wärmebildgerät bei der Bundeswehr unstreitig nicht in identischer Form installiert ist (vgl. dazu auch VG Koblenz, U.v. 14.10.2015 a.a.O. - juris Rn. 37; OVG RhPf, U.v. 8.1.2016 a.a.O. - juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.536

    Wegfall der Stellenzulage (sog. Fliegerzulage) für sonstige ständige

    Bereits die mit der besonderen Gefährdungslage militärischer Flüge verbundene Gefahrensituation ist dabei ein tragfähiger Grund für eine Differenzierung zwischen "sonstigen ständigen Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen" im bundespolizeilichen und militärischen Bereich (BVerwG, B.v. 25.8.2017 - 2 B 40.17 - juris Rn. 10; ebenso VG Koblenz, U.v. 14.10.2015 - 2 K 307/15.KO - juris Rn. 38; OVG RhPf, B.v. 8.1.2016 - 10 A 11093/15 - juris Rn. 4).

    Denn es ist zu sehen, dass der Besoldungsgesetzgeber im Rahmen seines insoweit weiten Gestaltungsspielraums (BVerwG, B.v. 25.8.2017 - 2 B 40.17 - juris Rn. 9) legitimer Weise auf eine typisierende Betrachtung des Ernstfalls militärischer Einsätze abstellen durfte (vgl. OVG RhPf, B.v. 8.1.2016 - 10 A 11093/15 - juris Rn. 4).

    Soweit die Antragsbegründung dem verwaltungsgerichtlichen Argument, die Funktion eines Systemoperators Wärmebild sei bei der Bundeswehr nicht in identischer Form installiert, entgegenhält, ein derartiger Dienstposten könne jederzeit installiert werden, stellt dies lediglich eine fiktive Argumentation dar, die für die Beurteilung der aktuellen Rechtsposition des Klägers nicht maßgeblich ist und schon deshalb ins Leere geht (OVG RhPf, B.v. 8.1.2016 - 10 A 11093/15 - juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.714

    Keine Fliegerzulage für Wärmebildoperator bei der Bundespolizei

    Bereits die mit der besonderen Gefährdungslage militärischer Flüge verbundene Gefahrensituation ist dabei ein tragfähiger Grund für eine Differenzierung zwischen "sonstigen ständigen Luftfahrzeugbesatzungsangehörigen" im bundespolizeilichen und militärischen Bereich (BVerwG, B.v. 25.8.2017 - 2 B 40.17 - juris Rn. 10; ebenso VG Koblenz, U.v. 14.10.2015 - 2 K 307/15.KO - juris Rn. 38; OVG RhPf, B.v. 8.1.2016 - 10 A 11093/15 - juris Rn. 4).

    Denn es ist zu sehen, dass der Besoldungsgesetzgeber im Rahmen seines insoweit weiten Gestaltungsspielraums (BVerwG, B.v. 25.8.2017 - 2 B 40.17 - juris Rn. 9) legitimer Weise auf eine typisierende Betrachtung des Ernstfalls militärischer Einsätze abstellen durfte (vgl. OVG RhPf, B.v. 8.1.2016 - 10 A 11093/15 - juris Rn. 4).

    Soweit die Antragsbegründung dem verwaltungsgerichtlichen Argument, die Funktion eines Systemoperators Wärmebild sei bei der Bundeswehr nicht in identischer Form installiert, entgegenhält, ein derartiger Dienstposten könne jederzeit installiert werden, stellt dies lediglich eine fiktive Argumentation dar, die für die Beurteilung der aktuellen Rechtsposition des Klägers nicht maßgeblich ist und schon deshalb ins Leere geht (OVG RhPf, B.v. 8.1.2016 - 10 A 11093/15 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 25.08.2017 - 2 B 40.17

    Gewährung einer Stellenzulage eines Polizeibeamten als sog. "Fliegerzulage"

    b) Diese Regelung begegnet keinen rechtlichen Bedenken (ebenso bereits VG Koblenz, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 2 K 307/15.KO - OVG Koblenz, Beschluss vom 8. Januar 2016 - 10 A 11093/15 - VG München, Urteil vom 13. Dezember 2016 - M 21 K 15.14 47 -, allesamt juris).
  • OVG Niedersachsen, 12.04.2017 - 5 LC 57/16

    Verfassungsmäßigkeit der Alimentation

    KO -, juris) und den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Januar 2016 (- 10 A 11093/15 -, juris) gestützt.
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